OS00.00-P-1000-01A Hinweise zum Verschrotten gasgefüllter Hydraulikteile alle

Unbrauchbare Gasdruck-Stoßdämpfer, Federspeicher, Druckspeicher und Pralldämpfer müssen nach den jeweils geltenden Unfallverhütungsvorschriften vor dem Verschrotten drucklos gemacht werden. Diese Sicherheitsmaßnahmen sind erforderlich, weil unter Gasdruck stehende Hydraulikteile bei Wärmeeinwirkung explodieren können. Explosionsgefahr besteht z. B. beim Verschrotten mit Schneidbrennern, Verhüttung oder wenn gasgefüllte Teile auf Mülldeponien in Feuer oder Schwelbrände geraten.

Das Verschrotten gasgefüllter Hydraulikteile kann auch einem Schrotthändler übertragen werden, der die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durchführt. Bei Übernahme muss der Schrotthändler eine Erklärung (siehe Muster) unterschreiben, in der er sich verpflichtet, gasgefüllte Hydraulikteile gemäß den jeweils geltenden Unfallverhütungsvorschriften zu verschrotten.

Bei Vereinbarungen dieser Art muß jedoch sichergestellt sein, dass es nicht möglich ist, Stoßdämpfer aus dem Schrott auszusondern und zur Instandsetzung weiterzugeben. Sie müssen deshalb durch Beschädigen für eine Aufarbeitung unbrauchbar gemacht werden. Dazu genügt es, das Stoßdämpferrohr auf eine harte Kante zu schlagen, durch einen Schlag mit einem Hammer leicht einzubeulen oder in einem Schraubstock anzuquetschen.
  Gefahr
Auf keinen Fall die Kolbenstange verbiegen, es besteht Unfallgefahr!

Sollten Vereinbarungen, gasgefüllte Hydraulikteile ungefährlich zu machen, mit einem Schrotthändler nicht möglich sein, dann müssen die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen selbst durchgeführt werden. Zur Unfallverhütung durch ausströmendes Gas und Öl sowie zum Schutz gegen Bohrspäne müssen Schutzbrille und Handschuhe getragen werden. Die Entlastungsbohrungen sind mit möglichst geringem Vorschub zu bohren. Auslaufendes Öl ist aufzufangen.

Muster

Erklärung

Im Blech- und Metallschrott der Mercedes-Benz-Niederlassung/Generalvertretung

enthaltene gasgefüllte Hydraulikteile:







Mir/uns ist bekannt, dass in dem von der Mercedes-Benz Niederlassung/Generalvertretung


angekauften Blech- und Metallschrott gasgefüllte Hydraulikaltteile enthalten sind. Sie gelten im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften als "sonstige explosionsverdächtige Gegenstände" und müssen als so genannte "geschlossene Hohlkörper" vor der Weitergabe zur Verhüttung durch Entlastungsöffnungen explosionssicher gemacht sein.

Ich/wir verplichte(n) mich/uns, gasgefüllte Hydraulikteile ausschließlich der Verhüttung zuzuführen und vor der Weitergabe im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften fachgerecht unschädlich zu machen.



Stempel

, den

Unterschrift